Gepäck auf Flugreisen, Sonder- und Sportgepäck

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Gepäckstücke und Flüge

Was ist beim Thema Glugreisen und Gepäck zu beachten

Gepäck auf Flugreisen, Sonder- und Sportgepäck

Was zählt als Sondergepäck?https://www.xn--flge-1ra.de/ratgeber/gepaeck/sonder-und-sportgepaeck/

Bei Sondergepäck handelt es sich um Gepäck, das wegen seiner Größe oder seines Gewichtes nicht wie normales Gepäck behandelt wird. Das heißt, wenn die Summe aus der Höhe, der Länge und der Breite des Gepäckstücks 158 cm überschreiten oder das Gewicht des Gepäcks über die maximale Begrenzung hinausgeht. Die Obergrenze des Gewichts von Gepäck beträgt meistens 23 kg. Sportgepäck meint Sportausrüstung, die aufgrund der sperrigen Beschaffenheit regelmäßig dieselben Anforderungen wie das Sondergepäck erfüllt. Ähnlich wie Sonder- und Sportgepäck fallen auch andere Gepäckstücke hin und wieder aus der Norm. Dazu gehören Kinderwagen, medizinisches Gepäck oder Musikinstrumente. Die Anmeldung derartiger Sondergepäckstücke muss rechtzeitig erfolgen, damit der Fluggesellschaft genug Zeit bleibt, die Anordnung des Gepäcks zu koordinieren. Zusätzlich zu dieser Übersicht ist es ratsam, sich die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft anzugucken und bei Unklarheiten gegebenenfalls rechtzeitig dort nachzufragen.

Sportgepäck

Bei Sportgepäck kann es sich beispielsweise um Fahrräder, Sättel, eine Golf- Angel-, Hockey-, Bergsteiger- oder Tauchausrüstung, Boote, Surfbretter, Sport- und Jagdwaffen oder um Skier handeln. Die Sportausrüstung sollte immer angemeldet werden. Das gilt insbesondere für Jagd- und Sportwaffen. Hier sollte sich der Reisende auch genau über die Gesetze des Ziellandes informieren. In Hong Kong ist zum Beispiel bereits der Transport von Transitwaffen strafrechtlich relevant. Bestimmte Ausrüstungsgegenstände müssen schon zuvor verpackt oder auseinander genommen werden. Sportwaffen werden beispielsweise nur ungeladen und ungesichert befördert. Auch das Gewicht an Munition ist begrenzt. Tauchflaschen einer Tauchausrüstung müssen entleert und die Ventile geöffnet sein. Außerdem müssen die Lampe und der Akku ausgebaut werden. Bei allen Sport-Ausrüstungen sind die einzelnen Teile, die mit an Bord dürfen, genau definiert. Auch die Maße, die Verpackungsmöglichkeiten, das Höchstgewicht und Anzahl der Taschen bei Ausrüstung sind festgelegt. Zum Sportgepäck zählen generell zwar Fahrräder, aber keine E-Bikes. E-Bikes gelten auch mit ausgebautem Akku als Gefahrengut. Je nach Fluggesellschaft erfolgt die Beförderung von Sportgepäck mit oder ohne einen Aufpreis.

Medizinisches Gepäck

Zum medizinischen Gepäck gehören Rollstühle, Rutschbretter für Rollstuhlfahrer, Beatmungsgeräte, Asthmageräte, Inhalatoren, Katheter, Sauerstoff, Gehhilfen, Prothesen, Verbandsmaterial, Dialysegeräte, Reizstromtherapiegeräte, Defibrillatoren, Lymphomaten, Spritzen, Notfallkoffer für Ärzte. etc. Auch medizinisches Gepäck muss vorher angemeldet werden, wird aber häufig aus Kulanz, – sofern es für den Reisenden notwendig ist -, kostenlos mitgenommen. Einige Fluggesellschaften verlangen von ihren Passagieren eine Begründung, wofür der jeweilige Gegenstand benötig wird.
Musikinstrumente
Musikinstrumente können entweder im Handgepäck oder im Frachtraum transportiert werden. Violinen sind typisch für das Handgepäck. Bei einigen Instrumenten ist eine bestimmte Verpackungsart vorgeschrieben. Bei besonders großen Instrumenten kann auch extra ein Platz, der sog. Cello-Platz in der Flugkabine hinzugebucht werden. Ein Instrument in der Größe eines Kontrabasses wird im Frachtraum transportiert.

Tiere

Tiere müssen normalerweise einige Tage vorher angemeldet werden und reisen dann in einem besonderen Teil des Frachtraums oder in der Kabine. Kleintiere werden generell in einer speziellen Flugbox im Frachtraum untergebracht. Die Flugbox muss ausreichend groß sein und eine Schale zum Trinken beinhalten. Das Tier muss sich in der Flugbox auch hinstellen können. Bei Hunden und Katzen ist die Handhabung unterschiedlich. Einige Fluggesellschaften erlauben eine Mitnahme von kleineren Hunden und Katzen in wasserdichten und verschlossenen Behältnissen innerhalb der Kabine, sofern sich diese auf dem Boden vor dem Sitz befinden und während des Fluges nicht herausgeholt werden. Größere Hunde und Katzen reisen ebenfalls im Frachtraum. Eine Ausnahme gibt es für Geleithunde. Listenhunde, sog. Kampfhunde benötigen eine stabilere Box. Die Mitnahme von Tieren ist in der Regel kostenpflichtig.

Bei einer Reise mit Tieren hat sich der Reisende selbst um die Einreisebestimmung des Tieres im jeweiligen Land zu kümmern. Informationen dazu erhält man beim jeweiligen Konsulat. Die erforderlichen Reisepässe und Nachweise über die Impfungen sind in jedem Fall immer mitzunehmen. Falls möglich und aufgrund des Stresses, den die Tiere erleiden, sollte auf die Mitnahme verzichtet werden. Nicht jede Fluggesellschaft erlaubt die Mitnahme aller Tierarten. Die Lufthansa beschränkt sich beispielsweise auf Hunde, Katzen, Kaninchen und Hasen.
Sonstiges Gepäck: Kinderwagen, Weihnachtsbäume etc.

Zum sonstigen Gepäck gehören häufig Kinderwagen und Buggys, Kindersitze, Kinderbetten und sogar Weihnachtsbäume. Weihnachtsbäume benötigen dazu je nach gewünschtem Reiseziel ein Gesundheitszeugnis und müssen im Netz verpackt sein.

Zusätzliche Verpackung für Sondergepäck

Es liegt fast immer in der Eigenverantwortung des Reisenden, das jeweilige Gepäck so zu verpacken, dass es während des Flugs unbeschädigt bleibt. Dies betrifft vor allem Gemälde, Sportausrüstungen und Kindersitze. Schutz für Kinderwagen und Autositze bietet eine PramPack Transporttasche von Stoker. Bei einem Rennrad wird das richtige Einpacken schon etwas komplizierter. Hierfür lassen sich beim Hersteller oder im Internet oft spezielle Anleitungen finden. Speziell für Fahrräder gibt es Fahrradschutzboxen oder Bike-Koffer. Bei einem Abflug von Los Angeles oder Bangkok dürfen die Fahrräder nicht in Taschen transportiert werden. In diesem Fall ist auf einen Hartschalenkoffer zurückzugreifen. Es empfiehlt sich allgemein, alles Zerbrechliche zusätzlich mit einer Luftpolsterfolie einzuwickeln. Die Fluggesellschaften haften nämlich nach dem Abkommen von Montreal nur beschränkt.

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Bewertung

Gepäck auf Flugreisen - Übergepäck, Freigepäck, Sondergepäck: Wer vor einer Flugreise steht, sollte sich beim Kofferpacken genau überlegen, was mit soll. Immer mehr Airlines überarbeiten ihre Gepäckbestimmungen innerhalb kürzester Zeit und machen es Reisenden nicht gerade einfach, sich zurechtzufinden.

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