Fahrrad Sicherheit – Straßenverkehrsordnung & Verhaltensregeln – Tipps für Biker

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Straßenverkehrsordnung & Verhaltensregeln – Tipps für Biker

Fahrrad Sicherheit – was muss man wissen im Straßenverkehr und in der Natur

Es steht außer Frage, dass bei Radtouren der Spaßfaktor im Fokus steht. Allerdings vergessen viele Biker nicht selten grundlegende Vorschriften, die nicht nur aus Rücksicht auf andere und die Umwelt unverzichtbar sind, sondern auch zum eigenen Schutz. Neben Informationen zur Straßenverkehrsordnung haben wir empfehlenswerte Verhaltensregeln für den Aufenthalt in der Natur zusammengestellt.

Fahrrad Sicherheit

Fahrrad Sicherheit – was muss man wissen (c) Skitterphoto-Rudy

Allgemeine Vorschriften

Grundsätzlich gilt für Radfahrer, die ihr Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr nutzen, die Straßenverkehrsordnung (StVO). Da es selbst während langen Touren durch Naturlandschaften zu einer vorübergehenden Nutzung des Straßenverkehrs kommen kann, wie beispielsweise auf dem von uns bereits vorgestellten Kocher Jagst Radweg, sollten die Verkehrsregeln stets präsent sein. Besondere häufig vernachlässigt wird die Vor- und Rücksichtnahme gegenüber Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger, die in §1 beschrieben wird. Auch abseits des öffentlichen Straßenverkehrs haben Fußgänger Vorfahrt. Beim Überholen von Wanderern ist die Geschwindigkeit anzupassen und die Vorbeifahrt anzukündigen. Im Straßenverkehr ist es Bikern außerdem nicht erlaubt einen Fußweg zu benutzten. Ausnahme bilden Beschilderungen, die das Befahren freigeben. Ansonsten gilt ein allgemeines Rechtsfahrgebot. Ist ein ausgewiesener Radweg mit blauer Beschilderung inklusive weißem Fahrradsymbol zugänglich, besteht generell eine Benutzungspflicht. Davon ausgenommen sind auch Rennräder nicht, obwohl diese Meinung vielerorts herrscht. In der StVO gibt es jedoch keine Ausnahme der Radwegbenutzungspflicht für spezielle Fahrradtypen.

 

Fahrrad Sicherheit

Fahrrad Sicherheit – es gilt auch für Biker die StVo (c) stux-Stefan-Schweihöfer

Der Radweg auf der linken Seite darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Zudem ist das nebeneinander Fahren nicht gestattet, da es hierbei zu einer Behinderung des Straßenverkehrs kommen kann. Besonders hoch ist die Unfallgefahr beim Abbiegen. Gerade auf geschwindigkeitsorientierten Strecken durch Naturlandschaften mit kurzzeitigen Etappen im Straßenverkehr missachten viele Fahrradfahrer die Vorschriften und gefährden damit ihre eigene Sicherheit maßgeblich. Das Abbiegen ohne Handzeichen stellt dabei ein großes Unfallrisiko dar. Mountainbiker, die es beispielsweise nach kilometerweiten Touren durch Berge gewohnt sind auf einsamen Strecken ohne Beachtung jeglicher Regeln voranzukommen, sollten sich das Risiko bewusst machen, sobald sie wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Ein Richtungswechsel ist anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig anzukündigen.

Ferner sollte man sich hinsichtlich der Ausrüstung und des Equipments, das man für unterwegs benötigt, Gedanken machen. Auch hier ist Planung alles. Hier findet man eine gute Übersicht und eine Checkliste Radtour, die alle Fragen beantwortet.

Fahrrad Sicherheit

Fahrrad Sicherheit – Simon Simon Steinberger / pixabay.com

Strafen für Radfahrer

Wer sich trotz der Straßenverkehrsordnung nicht an die Vorschriften hält, muss genau wie Kraftfahrzeugfahrer mit Strafen rechnen. Von Geldstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot sind sämtliche Auswirkungen denkbar. Seit am 1. Mai 2014 das neue Flensburger Punktesystem in Kraft trat, hat sich auch für Radfahrer einiges geändert. Bußgelder wurden erhöht und Punkte in Flensburg angepasst. Die nachfolgende Tabelle enthält einige Strafen, die Fahrradfahrern bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung drohen:

  • Fahren auf dem Gehweg: 15 Euro Bußgeld
  • Fahrrad ohne Licht (bzw. defekte Beleuchtung): 20 Euro Bußgeld
  • ausgewiesenen Radweg nicht benutzt: 20 Euro Bußgeld
  • Telefonieren mit Handy ohne Freisprechfunktion: 25 Euro
  • Missachtung Rechtsfahrgebot (dadurch Unfall verursacht): 30 Euro
  • Bei Rot über eine Ampel gefahren (Ampel ist länger als 1 Sekunde rot): 100 Euro Bußgeld & 1 Punkt in Flensburg
  • Unter Alkoholeinfluss Fahrrad fahren (über 1,6 Promille): 3 Punkte in Flensburg & hohe Geldstrafe & evtl. Führerscheinentzug & Anordnung MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung

Das verkehrssichere Fahrrad

Die Straßenverkehrsordnung verlangt neben der Einhaltung von Verkehrsregeln auch das Instandhalten der technischen Einrichtungen. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen gewisse Ausrüstungselemente am Rad den Vorschriften entsprechen. Ansonsten drohen auch hier Bußgelder. Folgende Aspekte sind betroffen:

• Beleuchtung
• reflektierende Teile (z.B. Rückstrahler)
• Klingel
• Bremsen

Wie genau das verkehrssichere Fahrrad aussieht, erklärt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) auf seiner Internetseite. Auch wenn es in Deutschland keine Helmpflicht gibt, wird für abenteuerliche Touren das Tragen von Helm und Handschuhen empfohlen. Fahrrad und Ausrüstung sollten vor jedem Ausflug überprüft werden.

Rücksicht auf Flora und Fauna

Während einer Tour durch die Natur spielt die Umgebung eine entscheidende Rolle. Grüne Wiesen, atemberaubende Panoramen und kühle Wälder tragen zur Erholung bei und machen aus einem Ausflug ein unvergessliches Erlebnis. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, sind Biker dazu aufgerufen nicht nur an ihre eigene Sicherheit zu denken, sondern auch Rücksicht auf die Flora und Fauna zu nehmen. Schließlich will auch der nachfolgende Radfahrer seine Tour ohne unschöne Spuren genießen. Jeder sollte sich deshalb als Gast der Natur betrachten und ausschließlich markierte Strecken nutzen. Ein Querfeldeinfahren ist zu vermeiden, um die Landschaft zu erhalten. Schutzgebiete wie Biotope und Moore sind tabu. Darüberhinaus ist nach Regenfällen auf sogenannte “Trails” zu verzichten, um Bodenerosionen zu vermeiden. Abfälle sind grundsätzlich mitzunehmen. Niemand möchte den Abfall von anderen vorfinden! Auch die Rücksichtnahme auf Wild- sowie Weidetiere sollte selbstverständlich sein.

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2 Kommentare

  1. jetzt wollen sie auch noch an die ebiker ran…. man muss wohl ab nächstem jahr, sofern man das bike in der firma hat, auch die 1% machen, wie bei kfz…

Kommentare

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